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Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand besteht aus den Pfarrern der Gemeinde und gewählten oder berufenen Laien. Der Kirchenvorstand ist für den Haushalt der Gemeinde zuständig, wählt Pfarrer und Mitarbeiter und berät wichtige Punkte der Arbeit. Sonntags wirken die Mitglieder im Gottesdienst mit. Alle 4 Jahre wird der Kirchenvorstand neu gewählt. Mit Erreichen des 75. Geburtstages scheidet ein Mitglied aus.