Kirchenvorstand
Mitglieder des Kirchenvorstands
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Allgemeines
Der Kirchenvorstand besteht aus Gemeindemitgliedern zwischen 18 und 74 Jahren. Einmal im Monat gibt es eine Sitzung des Vorstands, jede Sitzung ist öffentlich. Ergänzend wirkt jedes Kirchenvorstandsmitglied zumindest einmal im Monat in einem Gottesdienst mit: beim Lesen, Sammeln der Kollekte und beim Abendmahl. Der Kirchenvorstand ist zuständig für den Haushalt der Gemeinde, die Gebäude und das Personal und wählt die Pfarrer.
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Bauausschuss
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Festausschuss
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Finanzausschuss
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Gottesdienste
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Gottesdienst und Kirchenmusik
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Handbuch
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Kinder, Jugend, Familien
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Kollektenplanausschuss
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Schöpfungsbewahrung
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Öffentlichkeitsausschuss
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Weitere Beauftragungen